WIR SIND DAS RECHT! NUR WIR HABEN DIE RECHTE! UND NUR WIR KÖNNEN EINEN STAAT BILDEN - KEINE PARTEI!
VV: "Die Parteien müssen von uns daran erinnert werden, dass sie laut Grundgesetz (Artikel 21 GG) NUR bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken dürfen. WIR sind der SOUVERÄN (Artikel 20 GG). Das heißt das oberste Staatsorgan. WIR sind berechtigt, unsere gesellschaftlichen Rahmenbedingungen selbst zu bestimmen. Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein in den beiden UN-Menschenrechtspakten festgeschriebenes Naturrecht eines jeden Volkes: „(1) Alle Völker haben das Recht auf SELBSTBESTIMMUNG. Kraft dieses Rechts entscheiden sie FREI über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Das Völkerrecht ist ein Bestandteil des Grundgesetzes und geht den Gesetzen der BRD vor. Artikel 25 GG." ...Verfassunggebende Versammlung