Ob Regime-Medien oder sogenannte alternative Medien, die meisten Medien berichten weder von den wahren Wünschen des Volkes, noch von den souveränen Aktivitäten des Volkes.
Viel lieber halten diese sich täglich an der Imperium-Propaganda fest. Unfreiheitlicher geht es nicht: Man orientiert sich an dem, was die größten Propaganda-Medien berichten, Volksverräter und Tyrannen werden hofiert oder verurteilt, aber all jene Menschen, die wahre Lösungen zum Wohle aller Menschen aufzeigen, werden nur von den wenigsten Medien präsentiert.
Wie hirnverbrannt diverse Medien agieren, sieht man daran, wie von einer Verfassunggebenden Versammlung, weit, weit weg von uns, berichtet wird, aber über die Verfassunggebende Versammlung im eigenen Land, nicht berichtet wird.
Die Durchschnittsmedien sind nicht ganz bei Bewusstsein, oder verfolgen unfreie Absichten, sie haben keinen Wert für die Menschheit. Wer ihnen auf den Leim geht, verschwendet ein Stück Lebenszeit.
Die Durchschnittsmedien reden um den heißen Brei, gegen Unrecht wird Symptombekämpfung präsentiert, während Grundübel und Lösungen ausgeblendet werden. Die Menschen werden dumm gehalten und die Stimme des wachen Volkes, wird klein gehalten.
Nur über die Verfassunggebende Versammlung, die Versammlung des Volkes, können wir effektiv positive Veränderungen zum Wohle des Volkes schaffen.
Das Völkerrecht ist das höchste juristische Recht!
Selbstbestimmungsrecht der Völker "Artikel 1 (1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung. (2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden. (3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
(...) https://www.sozialpakt.info/selbstbestimmungsrecht-der-voelker-3181/
Verfassunggebende Versammlung - Wikipedia: „Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“[4] (...)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung
VV Deutschland:„Die Parteien müssen von uns daran erinnert werden, dass sie laut Grundgesetz (Artikel 21 GG) NUR bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken dürfen. WIR sind der SOUVERÄN (Artikel 20 GG). Das heißt das oberste Staatsorgan. WIR sind berechtigt, unsere gesellschaftlichen Rahmenbedingungen selbst zu bestimmen. Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein in den beiden UN-Menschenrechtspakten festgeschriebenes Naturrecht eines jeden Volkes: „(1) Alle Völker haben das Recht auf SELBSTBESTIMMUNG. Kraft dieses Rechts entscheiden sie FREI über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Das Völkerrecht ist ein Bestandteil des Grundgesetzes und geht den Gesetzen der BRD vor. Artikel 25 GG. (...)