Wenn ich beispielsweise die Ungerechtigkeit der EU-Verträge zur Diskussion stelle und als Möglichkeit des Widerstands, die Unterstützung des laufenden EU-Austritts-Volksbegehrens (leider nur in Österreich) nenne, bekomme ich sehr oft zu hören: Ja, stimmt, aber was für Konsequenzen hat das vielleicht wenn ich zum meinem Gemeindeamt oder Bezirksamt gehe und öffentlich meine Meinung preisgebe, indem ich diesen Gesetzesantrag des Volkes unterstütze? Kann ich, oder meine Familie durch die Offenlegung meiner Meinung schaden nehmen? Liebe Mitbürger! Diese, oder ähnliche Gedanken sind das Hindernis zum Weg in die Freiheit. Vorweg: Ich habe als einer der ersten das Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU unterstützt, mache seit ~ 15 Jahren Widerstand gegen Krieg und Unrecht, also setze mich für den Frieden und die Gerechtigkeit auf der Welt ein - und das ist meiner Meinung nach nur mit wirklicher Demokratie, so wie etwa in der Schweiz, möglich. Niemand hat mich bis jetzt angegriffen, oder geschadet. Im Gegenteil: Fast jeder achtet meine Meinung, meinen Wunsch nach Frieden und Freiheit für alle Menschen.
Freiheit bedeutet alles sagen zu dürfen und so zu leben, wie man es sich selbst wünscht. Natürlich braucht man die anderen Menschen, aber: diese haben auch das gleiche Recht auf Freiheit. Also grenzt die eigene Freiheit dort, wo die Freiheit des Mitmenschen anfängt. Wie kann man bestmöglich diese Freiheit für alle umsetzen? Das ist nur in kleinen Einheiten möglich. Je größer die Einheit, desto schwerer ist es, demokratisch zu sein. Großstaaten, wie die EU können nicht demokratisch sein. Wenn sich alle darum bemühen würden, so zu leben, wären Kriege, zumindest Weltkriege kaum möglich und den meisten Menschen würde es viel besser gehen. Jeder der unter den eigenen Gesetzen lebt ist frei. Darum gilt es ich zu bemühen.
Niemand braucht Angst davor zu haben, dieses Ziel zu verfolgen. Der Friede und die Freiheit, mehr Gerechtigkeit für alle, das kann jeder einfordern. Jeder Politiker, der das anprangt, muss sich selbst schämen. Das Recht ist auf unserer Seite, wir wollen ein Europa des Friedens und der Freiheit. Die EU ist das Gegenteil davon: Die Verträge der EU sind Unrechtsverträge - das wurde ausreichend in den Verfassungsklagen in Deutschland und Österreich dargelegt -, wenn ein Bundesstaat EU - so wie viele sich wünschen - rechtsgültig geschaffen werden soll, de facto ist die EU (in ihren Funktionen) schon ein Bundesstaat, aber zu Unrecht, dann müssen die nötigen verfassungsrechtlichen Schritt erfolgen. Dazu gehören die Abstimmung der Bürger darüber und die entsprechende Änderung der Grundgesetze und Verfassungen. Erst dann kann über eine EU-Verfassung entschieden und neuerlich abgestimmt werden. So und nicht anders ist der (Irr)weg der EU zum Bundesstaat zu gehen. Es genügt nicht, wenn man einfach die EU in Verträgen zum Bundesstaat macht, ohne Volksabstimmung darüber. Ohne Parlament, ohne Volk, sind die EU-Verträge Unrecht.
Freiheit bedeutet alles sagen zu dürfen und so zu leben, wie man es sich selbst wünscht. Natürlich braucht man die anderen Menschen, aber: diese haben auch das gleiche Recht auf Freiheit. Also grenzt die eigene Freiheit dort, wo die Freiheit des Mitmenschen anfängt. Wie kann man bestmöglich diese Freiheit für alle umsetzen? Das ist nur in kleinen Einheiten möglich. Je größer die Einheit, desto schwerer ist es, demokratisch zu sein. Großstaaten, wie die EU können nicht demokratisch sein. Wenn sich alle darum bemühen würden, so zu leben, wären Kriege, zumindest Weltkriege kaum möglich und den meisten Menschen würde es viel besser gehen. Jeder der unter den eigenen Gesetzen lebt ist frei. Darum gilt es ich zu bemühen.
Niemand braucht Angst davor zu haben, dieses Ziel zu verfolgen. Der Friede und die Freiheit, mehr Gerechtigkeit für alle, das kann jeder einfordern. Jeder Politiker, der das anprangt, muss sich selbst schämen. Das Recht ist auf unserer Seite, wir wollen ein Europa des Friedens und der Freiheit. Die EU ist das Gegenteil davon: Die Verträge der EU sind Unrechtsverträge - das wurde ausreichend in den Verfassungsklagen in Deutschland und Österreich dargelegt -, wenn ein Bundesstaat EU - so wie viele sich wünschen - rechtsgültig geschaffen werden soll, de facto ist die EU (in ihren Funktionen) schon ein Bundesstaat, aber zu Unrecht, dann müssen die nötigen verfassungsrechtlichen Schritt erfolgen. Dazu gehören die Abstimmung der Bürger darüber und die entsprechende Änderung der Grundgesetze und Verfassungen. Erst dann kann über eine EU-Verfassung entschieden und neuerlich abgestimmt werden. So und nicht anders ist der (Irr)weg der EU zum Bundesstaat zu gehen. Es genügt nicht, wenn man einfach die EU in Verträgen zum Bundesstaat macht, ohne Volksabstimmung darüber. Ohne Parlament, ohne Volk, sind die EU-Verträge Unrecht.