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Ein dreifach hoch, ein dreifach hoch, ein dreifach hoch der Pfarrerstochter Merkel!
Sie lebe hoch, sie lebe hoch, sie lebe hoch die Pfarrerstochter Merkel!
Früher saß man hinterm Ofen, konnte sich von Geld was koofen,
heute weiß ein jedermann, das die Merkel lügenkann!"♫♫♪
Hurra, was haben wir doch für eine super tolle Regierung!
An der Spitze dieser Irrenanstalt steht die einmalige, wunderschöne, hoch intelligente, perfekte, einzigste, vollkommenste, verlogenste, verkommenste, verkniffenste, beschissenste „Bundeskanzlerin“ Merkel!
Sie weiß über alles Bescheid! Sie sitz in ihrem Privat Haus, ausgebaut als Bunker, umzingelt von Sicherheitsleuten, ausgestattet mit Video-Kameras und anderen netten technischen Spielereien, die wir normale Bürger sich erst gar nicht anschaffen und installieren können. Doch für Frau Merkel ist dem Steuerzahler ja nichts zu teuer!
Wenn ich diese Frau schon sehe oder höre, bekomme ich „das arme Dier“. Wie kann man als Pfarrerstochter so den christlichen Glauben verleugnen und dem Islam Tür und Tor öffnen? Wie kann man als Bundeskanzlerin hingehen, obwohl bei Amtsantritt nach GG Artikel 56 geschworen wird:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen
Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes
wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
und die eigene Bevölkerung zu Grunde richten? Selbst der fette, selbstherrliche Kohl wettert mittlerweile über seine „Zieh-Tochter“!
"Die CDU ist die deutsche Europapartei. Von Beginn an hat sie den europäischen Einigungsprozess leidenschaftlich vorangetrieben. Von Konrad Adenauer mutig eingeleitet, von Helmut Kohl auch nach Erlangen der Deutschen Einheit weiter vertieft, setzen wir uns für die Fortsetzung der Integration Europas ein."
So steht es imCDU-Grundsatzprogramm.
Kohl wettert: "Die macht mir mein Europa kaputt! Ich halte die Politik von Angela Merkel für „sehr gefährlich“!“ (Laut Spiegel)
Ja verdammt noch mal! Bevor diese dämliche Bundeskanzlerin sich um Europa kümmert, sollte sie sich erst einmal einen Besen kaufen und vor der eigenen Tür kehren! Wie steht es denn nun mit den Belangen der „Bundesrepublik Deutschland“? Oder soll ich sagen Deutsche Reich?
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde zweimal aufgehoben. In 1990 durch Streichung des Artikels 23 Geltungsbereich des Grundgesetzes und in 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614 von den Besatzungsbehörden. Durch Aufhebung des Grundgesetzes haben die Alliierten Ihrer Vertretung BRD/Bund und Ihren Behörden, alle Rechte entzogen.
A r t i k e l 23 (alt)
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, GroßBerlin,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, RheinlandPfalz, Schleswig-Holstein,
WürttembergBaden und WürttembergHohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949.
Art 23 (neu)
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland
bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen,
sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet
ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz
gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates
Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für
Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die
dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen
oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines
Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem
Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf
Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung
des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und
dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind,
Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den
Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat
umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor
ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung
berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere
regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an
einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder
innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen
der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung
hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im
Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder
ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes
insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist
die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die
zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die
Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den
Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird
die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der
Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter
der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in
Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des
Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des
Bundesrates bedarf.
Stand: Zuletzt geändert durch G v. 21.7.2010 I 944
Das Grundgesetz sagt ferner im Artikel 146 aus, dass eine Verfassung vom deutschen Volke! und nicht von zugewanderten Sozialschmarotzern! in freier Entscheidung beschlossen wird!
A r t i k e l 146
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
ist.
Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949.
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.
Stand: Zuletzt geändert durch G v. 21.7.2010 I 944
Bis heute wurde das Deutsche Volk noch nicht zur Verfassungsabstimmung aufgefordert!
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Ein dreifach hoch, ein dreifach hoch, ein dreifach hoch der Pfarrerstochter Merkel!
Sie lebe hoch, sie lebe hoch, sie lebe hoch die Pfarrerstochter Merkel!
Früher saß man hinterm Ofen, konnte sich von Geld was koofen,
heute weiß ein jedermann, das die Merkel lügenkann!♪♫♫♪
Vielmehr sieht es doch so aus:
Rechte von Illegalen werden ausgeweitet!
Das heißt, die Übermittlungspflicht im Aufenthaltsgesetz einzuschränken. Konkret sollen Schulen und Kindertagesstätten von der bisherigen Meldepflicht an die Behörden befreit werden, wenn Kinder von Illegalen zur Schule oder in den Kindergarten gehen. Mit anderen einfacheren Worten ausgedrückt, freien Zugang für Illegale zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt sollen geschaffen werden!
Die Rechte der Ur-Deutschen- Einwohner werden immer mehr beschnitten!
Schauen wir ganz einfach einmal nach dem bayerischen „Lampedusa“, dem kleinen Örtchen
Schöllnstein. Dort leben 71 Bayern! Diese bekommen nun, bestimmt und beschlossen durch die Regierung, ganz einfach über 90 so genannte Asylanten (zu deutsch: Sozialschmarotzer) aufs Auge gedrückt! Aber so temperamentvoll wie ich die Bayern kennen, werden die sich das bestimmt nicht lange gefallen lassen. Denn jeder Bayer hat eine Mistforke zu Hause…!
Ich brauche mir ja nur einmal diese so genannten „Einzelfälle“ ansehen, dann weiß ich doch was die Uhr geschlagen hat. Hier habe ich nur die ersten 5 eingestellt:
Quelle: http://www.einzelfaelle.net/navigation/gesamtliste.php?seite=1&lk=198
Herkunft : Südland | Straftat : Bankraub | ||
18.07.2011 - Hilchenbach | |||
Herkunft : Türkei - Nahost | Straftat : Betrug | ||
18.07.2011 - Hagen | |||
Herkunft : Osteur. - Russl. - GUS | Straftat : Raub | ||
18.07.2011 - Hamburg | |||
Herkunft : Türkei - Nahost | Straftat : Raub | ||
18.07.2011 - Haan | |||
Herkunft : Südland | Straftat : Raub | ||
18.07.2011 - Langenfeld | |||
(…)
Ich brauche erst auch gar nicht auf die späteren Urteile zu warten, falls die Täter überhaupt festgenommen werden können, da es sich dann nur wieder mal um Streichel-Urteile handeln wird. Denn die Judikative ist doch mittlerweile genauso verseucht und verlogen wie die Regierung! Nach dem Gesetz wird überhaupt nicht mehr geurteilt. Es sei denn, Du stehst als autochoner Deutscher vor dem Kalifen Kadi! Dann trifft Dich die volle Härte des Gesetzes!
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Ein dreifach hoch, ein dreifach hoch, ein dreifach hoch der Pfarrerstochter Merkel!
Sie lebe hoch, sie lebe hoch, sie lebe hoch die Pfarrerstochter Merkel!
Früher saß man hinterm Ofen, konnte sich von Geld was koofen,
heute weiß ein jedermann, das die Merkel lügenkann!♫♫♪
Nee! Was könnte ich noch an Beispielen bringen für die Verlogenheit und Betrügerei der Regierung. An deren Spitze diese einmalige, wunderschöne, hoch intelligente, perfekte, einzigste, vollkommenste, verlogenste, verkommenste, verkniffenste, beschissenste „Bundeskanzlerin“ Merkel ist!