Die EU verletzt den Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG (Die Bundesrepublik Deutschland wirkt zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundgesetz in wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet).
Allein die EU-"Grundfreiheiten" sind die Grundfehler. Sie lassen dem Sozialprinzip keine Chance. Die Arbeitslosenheere in den EU-Staaten wachsen ständig. Auch die Kapitalverkehrsfreiheit widerspricht dem Sozialprinzip. Die Mitgliedstaaten werden mit der Standortverlagerung der Unternehmen bedroht. Durch die Kapitalverkehrsfreiheit wird die fast unbegrenzte Finanzspekulation, die in etwa 98 % des Kapitalverkehrs ausmacht, ermöglicht. Der kreditären Geldschöpfung, die zu Lasten der Realwirtschaft und damit der arbeiteden Menschen große Risiken birgt, sind keine Grenzen gezogen. Im Gegenteil: die EZB steht für Forderungen ein, indem sie als Bad-Bank die Kredite als Sicherheiten. sogar gebündelt und verbrieft, übernimmt. Die Hoheit über die Finanzmärkte haben die Deutschen und die anderen Staaten eingebüßt.
Die EU ist auch wegen ihrer Größe eine Gefahr: Die EU soll eine Großmacht neben den anderen Großmächten werden. Großmächte gefährden den Frieden. Auch der Binnenmarkt und der Euro haben großen Schaden für die Menschen in der EU, vor allem in Deutschland, angerichtet. Der Austritt aus der EU ist nicht nur rechtlich und politisch, sondern auch ökonomisch und sozial die einzige Lösung. Die EU muss aufgelöst und andere Verträge zwischen den Staaten Europas geschlossen werden, welche die Prinzipien des Rechts wahren. Alle Völker müssen den Verträgen zustimmen. In Sachen Freihandel böte sich die EFTA an. Aufgrund des völkerrechtlichen Grundsatzes der ständigen Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer völkerrechtlichen Organisation, hat das Bundesvefassungsgericht im Maastricht-Urteil das Austrittsrecht klargestellt. Jetzt steht es auch im EU-Vertrag (Art. 50).
Allein die EU-"Grundfreiheiten" sind die Grundfehler. Sie lassen dem Sozialprinzip keine Chance. Die Arbeitslosenheere in den EU-Staaten wachsen ständig. Auch die Kapitalverkehrsfreiheit widerspricht dem Sozialprinzip. Die Mitgliedstaaten werden mit der Standortverlagerung der Unternehmen bedroht. Durch die Kapitalverkehrsfreiheit wird die fast unbegrenzte Finanzspekulation, die in etwa 98 % des Kapitalverkehrs ausmacht, ermöglicht. Der kreditären Geldschöpfung, die zu Lasten der Realwirtschaft und damit der arbeiteden Menschen große Risiken birgt, sind keine Grenzen gezogen. Im Gegenteil: die EZB steht für Forderungen ein, indem sie als Bad-Bank die Kredite als Sicherheiten. sogar gebündelt und verbrieft, übernimmt. Die Hoheit über die Finanzmärkte haben die Deutschen und die anderen Staaten eingebüßt.
Die EU ist auch wegen ihrer Größe eine Gefahr: Die EU soll eine Großmacht neben den anderen Großmächten werden. Großmächte gefährden den Frieden. Auch der Binnenmarkt und der Euro haben großen Schaden für die Menschen in der EU, vor allem in Deutschland, angerichtet. Der Austritt aus der EU ist nicht nur rechtlich und politisch, sondern auch ökonomisch und sozial die einzige Lösung. Die EU muss aufgelöst und andere Verträge zwischen den Staaten Europas geschlossen werden, welche die Prinzipien des Rechts wahren. Alle Völker müssen den Verträgen zustimmen. In Sachen Freihandel böte sich die EFTA an. Aufgrund des völkerrechtlichen Grundsatzes der ständigen Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer völkerrechtlichen Organisation, hat das Bundesvefassungsgericht im Maastricht-Urteil das Austrittsrecht klargestellt. Jetzt steht es auch im EU-Vertrag (Art. 50).